AGB

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle mit Florian Böhm Fotografie vereinbarten Verträge. Ihr Vertragspartner für sämtliche Aufträge im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ist Florian Böhm Fotografie. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Florian Böhm Fotografie und seinen Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.
  2. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von Florian Böhm Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale elektronische Stehbilder, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)
  3. Der Kunde bestätigt bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern, dass er und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
  4. Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Der Kunde erhält nach Bezahlung des Fotoshootings sämtliche im Auftrag angegebenen Bilder in hoher Auflösung im JPEG-Format per Download-Link. Der Link ist 4 Wochen gültig. Die Bilder werden 6 Monaten von uns von der Festplatte gelöscht. Eine Bearbeitung nach diesen 6 Monaten kann von Florian Böhm Fotografie nur noch durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Bilder vorgenommen werden. Die RAW-Formate der Bilder sind nicht im Preis enthalten.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studio-, Hotel-, oder Raummieten etc.) sind vom Kunden zu tragen.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Florian Böhm Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Florian Böhm Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Florian Böhm Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Recht auf die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt davon unberührt.
  3. Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss, spätestens nach Abschluss des Shootings fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Florian Böhm Fotografie.

Buchungsrücktritt

  1. Sollte ein gebuchter Termin – ganz gleich über welches Medium (z.B. persönlich im Studio, telefonisch, per Email) er gebucht wurde – nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher gegenüber Florian Böhm Fotografie abgesagt werden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Wird der Termin nicht fristgerecht abgesagt bzw. erscheint der Kunde nicht zum gebuchten Shooting, steht es Florian Böhm Fotografie frei, dem Kunden den kompletten Buchungspreis in Rechnung zu stellen.
  3. Ein für ein gebuchtes Shooting einzulösender Gutschein verfällt, wenn das Shooting nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Kunden abgesagt wird. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.

Sachmängelgewährleistung

  1. Florian Böhm Fotografie haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von Florian Böhm Fotografie gelieferte Sachen 12 Monate.
  2. Hat der Kunde Florian Böhm Fotografie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Florian Böhm Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Eventuelle Reklamationen haben zu erfolgen bevor der Kunde die entstandenen Dateien aus dem Shooting bekommen hat – ganz gleich ob per CD, DVD, Download-Link oder eigens mitgebrachten USB-Stick.

Haftung

  1. Florian Böhm Fotografie verpflichtet sich, den Kundenauftrag mit größtmöglicher Sorgfalt sowie Engagement auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen und Layouts sorgsam zu behandeln. Retuschen und Bildbearbeitungen erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Florian Böhm Fotografie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Florian Böhm Fotografie nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Urheberrecht

  1. Florian Böhm Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Mit dem Erwerb von Florian Böhm Fotografie erstellten Lichtbildern erhält der Käufer ein einfaches Nutzungsrecht. Gewerbliche Kunden erhalten ein einfaches kommerzielles Nutzungsrecht.
  3. Die Lichtbilder dürfen nicht verkauft werden. Möchte der Kunde sämtliche Nutzungsrechte erhalten, muss er die Rechte am Bild dazu kaufen und es bedarf der Zustimmung von Florian Böhm Fotografie.
  4. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Florian Böhm Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Florian Böhm Fotografie zum Schadensersatz. Die Negative/Datenträger verbleiben bei Florian Böhm Fotografie. Eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Florian Böhm Fotografie, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Florian Böhm Fotografie als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.12.2020

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